Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung 2025/40) trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Die achtzehnmonatige Übergangsfrist endet am 12. August 2026; ab diesem Datum greifen die ersten konkreten Pflichten.

Der Unterschied ist wesentlich: Die PPWR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Eine Umsetzung in nationales Recht durch die 27 Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich, dieselben Regeln gelten in jedem Land am selben Tag. Für Exporteure, die bisher mit länderspezifischen Auslegungen gearbeitet haben, bedeutet das zugleich Vereinfachung und Verschärfung.

Pflichten ab dem 12. August

Technische Unterlagen und Konformitätserklärung

Ab diesem Datum muss der Hersteller für jede auf dem EU-Markt bereitgestellte Verpackung technische Unterlagen führen und eine Konformitätserklärung ausstellen. Der Importeur in der EU muss eine Kopie dieser Erklärung vorhalten und die technische Dokumentation den Marktaufsichtsbehörden auf Verlangen vorlegen können.

Ein Detail verdient Aufmerksamkeit: Wer eine Verpackung unter eigener Marke entwerfen oder herstellen lässt, gilt als Hersteller, unabhängig davon, wer sie physisch produziert. Steht Ihre Marke auf der Verpackung, liegen Konformitätsbewertung und technische Unterlagen bei Ihnen, nicht beim Lohnabfüller.

Stoffbeschränkungen

  • Schwermetalle: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten.
  • PFAS: Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS oberhalb der festgelegten Schwellenwerte dürfen nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
  • Besorgniserregende Stoffe: Verpackungen sind so herzustellen, dass besorgniserregende Stoffe minimiert werden, einschließlich ihrer Auswirkungen in der Abfallphase und auf die Umwelt.

Kennzeichnungsangaben

Auf der Verpackung oder in bestimmten Fällen in den Begleitunterlagen müssen Name, Marke und Kontaktdaten des Herstellers und gegebenenfalls des Importeurs sowie eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer angegeben sein.

Verpackungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nach dem 12. August 2026 nicht mehr rechtmäßig auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Der eigentliche strukturelle Wandel kommt 2030

Die ab dem 12. August geltenden Pflichten betreffen vor allem Dokumentation und stoffliche Zusammensetzung. Die Schwelle, die den Recyclingsektor unmittelbar betrifft, ist der 1. Januar 2030.

Ab diesem Datum wird ein Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen verbindlich: 30 % für PET-Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und 10 % für sonstige kontaktempfindliche Kunststoffe. Bis 2040 steigt das Ziel für Lebensmittelkontakt-PET auf 50 %.

Zwei Punkte sind in der Praxis entscheidend. Erstens können die Ziele nur mit Post-Consumer-Material erreicht werden; Produktionsabfälle zählen nicht. Zweitens wird die Quote als Jahresdurchschnitt je Produktionsstandort berechnet, nicht je einzelner Verpackung.

Die Kommission muss den Durchführungsrechtsakt zur Methodik für Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils bis zum 31. Dezember 2026 erlassen. Die Antwort auf die Frage „wie wird das nachgewiesen“ wird also bis Jahresende klar sein.

Auch beim Lebensmittelkontakt bewegt sich etwas

Auch die Verordnung 2022/1616 über recycelte Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt durchläuft ein Änderungsverfahren. Der Entwurf wurde im April 2026 der WTO notifiziert, die öffentliche Konsultation endete am 14. Juni 2026. Die Änderung betrifft insbesondere die Anforderungen an die Konformitätserklärung und die digitale Verwaltung des EU-Registers.

Die Pflicht zu einem EFSA-zugelassenen Verfahren beim mechanischen PET-Recycling bleibt unverändert. Was sich ändert, ist das Gewicht von Rückverfolgbarkeit und Dokumentation.

Was das für Hersteller in der Türkei bedeutet

Jedes Unternehmen, das aus der Türkei Verpackungen, verpackte Waren oder rPET-Rohstoff in die EU verkauft, ist Teil dieser Kette. Selbst wenn die Pflicht zur Konformitätserklärung beim Kunden in der EU liegt, stammen die dafür nötigen Daten vom Lieferanten.

Die kurzfristigen Schritte sind konkret:

  1. Ein Inventar der in die EU gehenden Verpackungspositionen aufbauen
  2. Stoff- und Materialdaten von Vorlieferanten einholen
  3. Eine Rückverfolgbarkeitsdokumentation aufsetzen, die den Post-Consumer-Rezyklatanteil belegen kann
  4. Die Ziele für 2030 mit den heutigen Rezepturen abgleichen und die Lücke berechnen

2030 mag fern wirken, doch angesichts von Rezepturumstellung, Lieferantenqualifizierung und Markenfreigabe bleiben nur wenige Jahre Vorbereitungszeit.

Wo Doğa Pet steht

Wir sehen die PPWR nicht als Kostenposten für die Branche, sondern als Regelwerk, das Herstellern mit der richtigen Investition den Weg öffnet. Sobald Rezyklatanteile verbindlich werden, schlägt sich der Unterschied zwischen einem Werk mit belegbarer Qualität und einem ohne erstmals im Preis nieder.

Die Auslegung unseres Werks in Kırklareli folgte genau diesem Szenario:

  • Unser Input ist vollständig Post-Consumer. Die Ziele für 2030 lassen sich nur damit erfüllen; Produktionsabfälle zählen nicht. Wir verarbeiten von Anfang an Post-Consumer-PET-Flaschen. Den gesamten Ablauf beschreiben wir auf unserer Seite Recyclingprozess.
  • Lebensmitteltauglichkeit hängt an der Verfahrenszulassung. Unser Bottle-to-Bottle-Verfahren ist von FDA und EFSA für Lebensmittelkontaktanwendungen zugelassen.
  • Die Zertifizierungsseite steht. Neben EFSA und FDA verfügen wir über GRS, RecyClass, FSSC, REACH, SEDEX sowie ISO 9001/14001/22000/27001/50001. Alle sind auf unserer Seite Zertifikate aufgeführt.
  • Wir liefern die Daten, die unsere Kunden brauchen. Konformitätserklärung und technische Unterlagen liegen bei demjenigen, der die Verpackung in Verkehr bringt. Die Rohstoffdaten darin kommen jedoch von uns.

Eine Abgrenzung sei klar gesagt: Die PPWR-Konformität liegt bei der Partei, die die Verpackung auf dem EU-Markt bereitstellt, nicht beim Rohstofflieferanten. Unsere Aufgabe ist es, das Material zu liefern, das diese Konformität ermöglicht, und die zugehörigen Daten.

Wenn Sie die Ziele für 2030 mit Ihrer heutigen Rezeptur abgleichen, sprechen Sie uns an.

Quellen