Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026, und die Debatte ist bereits weitergezogen. Die Frage lautet jetzt nicht mehr, ob Kunststoffverpackungen ab 2030 Rezyklat enthalten müssen, sondern welches Rezyklat angerechnet wird. Im August hat die Europäische Kommission Aufrufe zur Stellungnahme zu den Rechtsakten nach Artikel 7 eröffnet; am 2. September haben die europäischen Recyclingverbände in einer gemeinsamen Erklärung eine „Made in Europe“-Präferenz gefordert. Wer rPET über die EU-Grenze hinweg kauft oder verkauft, sollte dieses Dossier im Blick behalten.
Die Ziele für 2030 in Kürze
Ab dem 1. Januar 2030 verlangt Artikel 7 der Verordnung (EU) 2025/40 Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat im Kunststoffanteil von Verpackungen: 30 % für kontaktempfindliche Verpackungen überwiegend aus PET, 10 % für kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und 35 % für alle übrigen Kunststoffverpackungen, berechnet je Verpackungstyp und Produktionsstätte pro Jahr. Die Verordnung lässt bereits zu, dass Abfälle außerhalb der Union gesammelt und recycelt werden, sofern Sammlung und Recycling Standards erfüllen, die den EU-Standards gleichwertig sind. Wie diese Gleichwertigkeit nachzuweisen ist, muss erst noch geschrieben werden (die bereits geltenden Pflichten fasst unser PPWR-Überblick zusammen).
Drei Rechtsakte bis zum 31. Dezember 2026
Die Kommission muss bis Jahresende drei Sekundärrechtsakte erlassen und hat zu allen dreien gerade die erste Konsultationsrunde abgeschlossen (14. August bis 16. September):
- Artikel 7 Absatz 8: ein Durchführungsrechtsakt zur Methodik für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils sowie zum Format der technischen Dokumentation.
- Artikel 7 Absatz 9: ein delegierter Rechtsakt mit Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien.
- Artikel 7 Absatz 10: ein Durchführungsrechtsakt dazu, wie die Gleichwertigkeit der Vorschriften bewertet, überprüft und zertifiziert wird – auch durch Prüfung durch Dritte –, wenn Post-Consumer-Kunststoffabfälle in einem Drittland gesammelt oder recycelt werden. Das ist die sogenannte Spiegelklausel.
Keiner dieser Rechtsakte ist eine Compliance-Frist für Unternehmen. Zusammen entscheiden sie jedoch darüber, ob eine Tonne rPET aus der Türkei, Nordafrika oder Asien auf die 2030-Pflicht einer europäischen Marke angerechnet werden kann.
Was die Recyclingverbände fordern
In ihrer gemeinsamen Erklärung vom 2. September fordern FEAD, Plastics Recyclers Europe und Recycling Europe drei Grundsätze. Erstens: Verpackungen, die in der EU hergestellt oder befüllt werden, sollen ihre Ziele mit Rezyklaten aus in Europa (EU27, EFTA und Vereinigtes Königreich) gesammelten und recycelten Abfällen erfüllen. Zweitens: Bei außerhalb der EU hergestellten und befüllten Verpackungen soll Rezyklat nur zählen, wenn die Gleichwertigkeit auf zwei Ebenen nachgewiesen ist – durch eine Länderbewertung der Kommission und durch eine ein Jahr gültige Zertifizierung der Anlage durch unabhängige Dritte. Drittens: harmonisierte Verifizierung und ein Chain-of-Custody-Modell, damit die Herkunft des Abfalls auf jeder Stufe geprüft werden kann.
Plastics Recyclers Europe rechnet damit, dass Europa zwischen 2023 und Ende 2025 fast eine Million Tonnen Recyclingkapazität verloren hat, und nennt Billigimporte als Hauptursache. Der Druck in Richtung strenger Verifizierung wird den endgültigen Text prägen.
Was Gesetz ist und was Lobbyarbeit
Die Verordnung lässt Material aus Drittländern unter der Bedingung der Gleichwertigkeit zu; eine „Made in Europe“-Präferenz enthält sie nicht, und ein pauschaler Ausschluss würde handelsrechtliche Fragen aufwerfen. Eine Studie der Kommission zum Verwaltungsaufwand von Artikel 7 Absatz 10 läuft bereits – ein Hinweis auf ein Verifizierungssystem statt einer geschlossenen Tür. Das wahrscheinlichste Ergebnis ist ein anspruchsvolles, aber offenes Regime: Anerkennung auf Länderebene plus jährliche, auditierte Zertifizierung jeder Anlage, mit Dokumentation, die das Material bis zum Verpackungshersteller begleitet.
Was das für rPET aus der Türkei bedeutet
Die Türkei startet aus einer stärkeren Position als die meisten Nicht-EU-Herkünfte: Zollunion mit der EU, OECD-Mitgliedschaft und ein seit dem 1. Juli 2026 laufendes Pfandsystem, das getrennt gesammelte Flaschen in den Materialstrom bringt. Auf Anlagenebene liegen die von den Verbänden beschriebenen Kriterien (auditierter Prozess, dokumentierte Inputherkunft, jährlich erneuertes Zertifikat) nahe an dem, was ein GRS-Chain-of-Custody-Audit ohnehin jedes Jahr prüft.
In der Anlage von Doğa Pet in Kırklareli hinterlässt jede Stufe einen Nachweis: Ballenherkunft im Wareneingang, Sortierreinheit, Parameter der Waschlinie, chargenweise Laborfreigabe und die Zertifikate, die mit dem lebensmittelechten rPET-Granulat ausgeliefert werden. Diese Kette beschreiben wir in Vom Ballen zum lebensmittelechten rPET: Anlage im Detail. Kommt 2027 ein Gleichwertigkeitsaudit, liegen die Unterlagen heute schon vor.
Was Einkäufer vor Erlass des Rechtsakts tun sollten
Drei Schritte kosten heute wenig und sparen später viel: Fragen Sie jeden Nicht-EU-Lieferanten nach seiner aktuellen Zertifizierung durch Dritte (GRS, EuCertPlast, RecyClass) und nach der Dokumentation der Ballenherkunft; nehmen Sie in Verträge für 2027 eine Gleichwertigkeitsklausel auf, die Mengen an den endgültigen Rechtsakt zu Artikel 7 Absatz 10 knüpft; und halten Sie mehr als eine zertifizierte Herkunft vor, damit ein strenger Rechtsakt keine Linie ohne anrechenbares Material zurücklässt.
Sobald die Entwürfe veröffentlicht sind, aktualisieren wir diese Analyse. Wer die Dokumentation hinter unserem Material schon vorher sehen möchte: Kontaktieren Sie uns für einen Anlagenbesuch oder ein Muster mit vollständigem Chargenprotokoll.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 7 – EUR-Lex
- EUROPEN – PPWR Secondary Legislation Tracker
- Europäische Kommission – Bedingungen für die Einfuhr von Rezyklaten zur Verwendung in Verpackungen (Aufruf zur Stellungnahme)
- FEAD, PRE, Recycling Europe – Gemeinsame Erklärung, 2. September 2026
- Packaging Europe – Plastics Recyclers Europe meldet mehr Anlagenschließungen


